Das Wort „Schübling“ hat mehrere Bedeutungen:
„Schübling“ als Bezeichnung für Ausreisepflichtige
Im Behörden- und Polizei-Deutsch werden als „Schübling“ bzw. als „Schüblinge“ Ausreisepflichtige bezeichnet, die abgeschoben oder in ihr Heimatland zugerücktgeführt, werden sollte.
„Schübling“ ist dabei eine Wortkonstruktion aus den Worten „Abschiebung“ / „Abschieben“ und Flüchtling. „Schübling“ ist damit ein Gegenwort zum „Flüchtling“.
Ein weiterer Begriff ist „Schubhäftling“, also ein Ausländer der sich in Abschiebehaft befindet. Unter anderem ist der Begriff „Schubhaft“ in Österreich gebräuchlich. Aus diesem leiten sich z.b. „Schubhäftling“ und „Schubling“ ab.
„Der Schübling“ ist der Name eines im Jahr 2010 erschienen Filmes über einen Flüchtling.
„Schübling“ – Grobe Brühwurst in Süddeutschland und Österreich
Schüblinge sind leicht geräucherte Würste, die Bratwürsten ähneln. Sie heißen „Schübling“, weil das Brät in einen Darm geschoben. Deswegen wurden sie teils auch „Schiebling“ genannt.
Traditionell wird der Schübling mit Senf gegessen.
Sie sind kleine dicke Würste. Das „-ling“ als Verkleinerungsform spielt auf die Größe an.
Der Begriff „Schübling“ ist in Süddeutschland, in Bayern, im Allgäu, in Österreich und im Vorarlberg verbreitet.
Ein Synonym für Schübling ist: Knacker oder Cervalat. Schüblinge werden teils auch „rote Wurst“ genannt.
Verbreitung des Wortes Schübling
Google-Deutschland erlaubt die Einsicht in die Suchnachfragen nach dem Wort „Schübling“ ab dem Jahr 2004. Auffällig zeigt sich, dass stets im Mai und November eines Jahres die Suchanfragen nach „Schübling“ bei Google.de steigen. In anderen Monaten wird das Wort auch gesucht, aber seltener.
Bei der Verbreitung zeigt sich auch eine Besonderheit: Der Ausdruck Schübling wird nur in Bayern und Baden-Württemberg gesucht. In anderne deutschen Bundesländern nicht!
Für Österreich zeigt sich ähnliches: Nur im Bundesland „Vorarlberg“ wird nach dem Wort „Schübling“ gesucht.