Ankerzentren sind Einrichtungen in Deutschland, in denen Asylsuchende und Flüchtlinge untergebracht werden und bis zur Entscheidung ihres Asylantrages bleiben. Sollte dem Asylantrag stattgegeben werden, so werden sie auf Kommunen verteilt. Sollte der Asylantrag abgelehnt werden, so werden sie vom Ankerzentrum aus in ihr Heimatland abgeschoben.
Ankerzentrum bedeutet: Ankunfts-, Kommunale Verteilungs-, Entscheidungs- und Rückführungszentren. (AnkER-Zentren)
Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer beschleunigen Ankerzentren Asylverfahren und die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht.
Ankerzentren ersetzen die Erstaufnahmeeinrichtungen.
Beschreibung der Ankerzentren im Masterplan Migration
Laut dem Masterplan Migration sollen Ankerzentren moderne Dienstleistungsbehörden werden. Sie sollen dafür dienen, dass Asylverfahren schnell, effizient und sich durchgeführt werden. Weiterhin sorgen die Ankerzentren dafür, dass Antragsteller nur auf Städte und Gemeinde verteilt werden, wenn ihr Antrag angenommen und ihr Schutzstatus damit positiv fesgestellt wurde.
Ankerzentren sollen – laut Masterplan Migration – wie folgt arbeiten:
Alle am Asylverfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene arbeiten zusammen. Explizit werden hier folgende genannt:
- BAMF
- Bundesagentur für Arbeit
- Aufnahmeeinrichtungen der Länder
- Ausländerbehörden
- Jugendämter
- (wenn möglich) Verwaltungsgerichte / Justiz
In den Ankerzentren wird das gesamte Asylverfahren durchgeführt. Das beinhaltet:
- Antragstellung bis Asylentscheidung
- Rückkehrberatung
- freiwillige Rückkehr oder Rückführung
- Altersfeststellung bei Zweifelsfällen
Menschen, die in Ankerzentren untergebracht sind, sollen sich dort so kurz wie möglich aufhalten. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sollen eher erfolgen und Verwaltungsgerichte sollen schneller entscheiden.
Wie lange dürfen Personen maximal im Ankerzentrum bleiben?
Die Wohnsitznahmepflicht und Aufenthaltspflicht im Bezirk der unteren Ausländerbehörde für Antragsteller gilt für Einzelpersonen für maximal 18 Monate und für Familien für maximal 6 Monate. Das heißt: Familien bleiben maximal 6 Monate im Ankerzentrum; allein reisende Männer bleiben maximal 18 Monate im Ankerzentrum.
Ankerzentren: Gibt es Sachleistungen oder Geldleistungen?
Sachleistungen sollen in Ankerzentren Vorrang vor Geldleistungen haben. (Flüchtlinge erhalten Essen und Gutscheine.)
Weiteres:
Diese Prinzipien gelten auch für Antragsteller für die ein Dublinverfahren läuft.
Die Ausreisepflicht wird unmittelbar nach negativem Abschluss des Asylverfahrens durchgesetzt.
Die Bundespolizei wird stärker bei Rückführungen und Dublin-Überstellungen auf dem Luftweg eingebunden.
Für konkrete Ausgestaltung der Ankerzentren werden Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern getroffen.
Ankerzentren im Koalitionsvertrag
Im Dokument „Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD“ äußern sich die Koalitionsparteien auf Seite 21 zu den Ankerzentren. (Quelle: PDF)
Dort beschreiben Sie, welche Behörden in Ankerzentren zusammenarbeiten sollen und erklären auch das Ziel, dass diese Zentren dazu dienen, dass Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden.
Weiterhin steht im Kapitel „Migration und Integration – IV. Effizientere Verfahren“, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Recht hat zu wissen, wer in das Land möchte. Dafür sollen Ankommende in Ankerzentren untergebracht werden und dort soll ihre Identität festgestellt werden. Dafür werden der Name, die Herkunft, das Alter und der Fingerabdruck aufgenommen. Das gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Eine Verteilung auf die Kommunen findet nur statt, wenn jemand eine positive Bleibeprognose erhält. Wer eine positive Bleibeprognose hat, darf das Ankerzentrum verlassen.
Jugendliche Flüchtlinge sollen in jugendgerechten Bereichen in Ankerzentren untergebracht werden. Sobald ihre Identität festgestellt ist, sollen die Jugendämter sie übernehmen. (Wie das Alter festgestellt werden soll, ist im Text nicht erwähnt.)
Algerien, Marokko und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern geklärt werden.
Weiteres zu Ankerzentren
Ob Ankerzentren eingerichtet werden, entscheiden die Länder selbst.
Seehofer sagte, dass in keinem Ankerzentreum mehr als 1.500 Personen untergebracht werden sollen.
Laut Horst Seehofer sollen Frauen, Kinder und Familien bevorzugt behandelt werden.
Reale Ankerzentren in Bayern
Am 1. August 2018 gingen in Bayern sieben Ankerzentren in Betrieb. Dies sind folgende:
- Ankerzentrum Bamburg (1400 Menschen)
- Ankerzentrum Deggendorf (620 Menschen)
- Ankerzentrum Donauwörth (588 Menschen)
- Ankerzentrum Manching (rund 1000 Menschen)
- Ankerzentrum Regensburg (900 Menschen)
- Ankerzentrum Schweinfurt (775 Menschen)
- Ankerzentrum Zirndorf (rund 500 Menschen)
(Zahlen in Klammern geben an, wie Menschen dort leben. Stand Juli 2018)
Auch nahm am 1. August 2018 das neue bayerische Asyllandesamtes seine Arbeit auf.
Die dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Transitzentren werden in Ankerzentren umgewandelt.
Kritik an Ankerzentren
Verschiedene Parteien und Organisationen haben die Ankerzentren kritisiert.
„Save the Children“ kritisierte, dass Ankerzentren kein Ort für Kinder und Familien seien. Sie behindern kindgerechtes Aufwachsen, sorgen für Spannung und Aggressionen.
Flüchtlingshelfer bezeichneten die Ankerzentren als „Abschiebelager“.
Die Grünen sagten, dass Ankerzentren die Gewalt unter oder von Flüchtlingen verstärken können.
Die Opposition bezweifelte, dass die maximale Bleibezeit in den Ankerzentren eingehalten werden könne. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass manche Menschen sehr lange in Einrichtungen ausharren.