Kurzarbeitergeld berechnen 2020: So ermitteln Sie den Betrag Netto / Brutto


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Kurzarbeitergeld berechnen können:

Kurzarbeitergeld berechnen (2020): So errechnen Sie es ganz einfach (Erklärung)

Um das Kurzarbeitergeld zu berechnen, wird die Nettodifferenz aus dem regulären Netto-Lohn und dem Kurzarbeits-Nettolohn ermittelt. Ziehen Sie vom regulären Nettogehalt das Kurzarbeits-Netto ab. Diese Differenz verrechnen Sie mit dem Leistungssatz (60 oder 67 Prozent) verrechnet.

Update: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit beträgt der Leistungssatz 70 bzw. 77 Prozent. Ab dem 7. Monat Kurzarbeit beträgt der Leistungssatz 80 bzw. 87 Prozent.

Einfacher ausgedrückt: Errechnen Sie wie viel Netto-Lohn Ihnen durch Kurzarbeit fehlt und verrechnen Sie das Ergebnis mit dem Leistungssatz.

Berechnung Kurzarbeitergeld

Es gibt zwei Sätze für die Höhe des Leistungssatzes:

  • 60 Prozent der Nettodifferenz bei Beschäftigten ohne Kinder. (Ab dem 4. Monat Kurzarbeit 70 Prozent. Ab dem 7. Monat Kurzarbeit 80 Prozent.)
  • 67 Prozent der Nettodifferenz bei Beschäftigten mit Kindern. (Ab dem 4. Monat Kurzarbeit 77 Prozent. Ab dem 7. Monat Kurzarbeit 87 Prozent.)

Tabelle Kurzarbeitergeld berechnen / ermitteln

Nutzen Sie diese Tabelle, um das Kurzarbeitergeld zu ermitteln. Die Berechnungen gelten für die ersten drei Monate. Wird die Kurzarbeit darüber verlängert, so erhöht sich das Kurzarbeitergeld.

Lesen Sie die Tabelle wie folgt: Fehlen Ihnen durch Kurzarbeit 200 Euro Netto, so erhalten Sie im Fall dass der Antrag auf Kurzarbeitergeld bewilligt wird, von der Bundesagentur für Arbeit 120 Euro bzw. 134 Euro. Wenn Sie keine Kinder haben, erhalten Sie 120 Euro. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie 134 Euro.

Fehlendes Netto60%67%
200120134
300180201
400240268
500300335
600360402
700420469
800480536
900540603
1000600670
1100660737
1200720804
1300780871
1400840938
15009001005
16009601072
170010201139
180010801206
190011401273
200012001340
210012601407

Sie können das Kurzarbeitergeld auch leicht anhand ihres regulären Netto-Lohnes errechnen. Nutzen Sie dafür folgende Tabelle:

Lesebeispiel: Wird ihre Stelle / Arbeitszeit um 70 Prozent reduziert wurde, so erhalten Sie 42 Prozent ihres bisherigen Netto-Lohnes als Kurzarbeitergeld, wenn sie keine Kinder haben. Wenn Sie Kinder haben, so erhalten sie 47 Prozent ihres bisherigen Netto-Lohnes als Kurzarbeitergeld.

Reduzierung60%67%
100%60%67%
90%54%60%
80%48%54%
70%42%47%
60%36%40%
50%30%34%
40%24%27%
30%18%20%
20%12%13%
10%6%7%
0%0%0%

Hinweis: Zuverdienste beim Kurzarbeitergeld sind möglich. Zuverdienste führen nicht zur Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Rechenbeispiele und Bespiele: Kurzarbeitergeld

Wird die Arbeitszeit, um 40 Prozent auf 60 Prozent reduziert, so übernimmt die Bundesagentur für Arbeit von den reduzierten 40 Prozent 60 Prozent bei Beschäftigten ohne Kinder und 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern.

Einfach ausgedrückt: Wird die Arbeitzeit von 40 Stunden auf 24 Stunden reduziert, so beträgt die Reduktion 40 Prozent. Der Arbeitnehmer erhält nun nur noch 60 Prozent des bisherigen Lohnes. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei den fehlenden 16 Stunden 60 bzw. 67 Prozent. Das bedeutet die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 9,6 bzw. 10,72 Stunden.

Noch einfacher ausgedrückt: Fehlen durch Kurzarbeit auf einmal 800 Euro netto, so zahlt die Bundesagentur für Arbeit 480 Euro bei Beschäftigten ohne Kindern und 536 Euro bei Beschäftigten mit Kindern.

Konkrete Rechenbeispiele für Kurzarbeitergeld

Die Rechenbeispiele gelten für Steuerklasse I.

Ein Arbeitnehmer in Ostdeutschland erhält regulär 2.800 Euro Brutto. Durch Kurzarbeit wird sein Gehalt auf 1.400 Euro Brutto reduziert. Während sein Netto bei den 2.800 Euro vorher bei rund 1.862 Euro, liegt das Netto bei 1.400 Euro nun bei 1074 Euro. Die Differenz aus 1860 abzüglich 1070 Euro ergibt 788. Diese 788 werden mit dem Leistungssatz verrechnet. Hat der Arbeitnehmer keine Kinder, so erhält er rund 470 Euro Kurzarbeitergeld. Hat er Kinder so erhält er rund 520 bis 530 Euro Kurzarbeitergeld.

Ein Arbeitnehmer in Westdeutschland erhält bisher ein Bruttogehalt von 3.500 Euro. Jetzt wird sein Gehalt durch Kurzarbeit auf 1.400 Euro Brutto reduziert.

Erhielt er vorher 2.232 Euro Netto, so erhält er jetzt 1.074 Euro Netto. Die Differenz aus den Beiträgen beträgt 1.158 Euro. Werden die 1.158 Euro mit dem Leistungssatz verrechnet, so ergibt sich für einen Arbeitnehmer mit Kind ein Kurzarbeitergeld von rund 776 Euro und für einen Arbeiternehmer ohne ein Kurzarbeiter von rund 695 Euro.

Kurzarbeitergeld: Wie es beantragt wird / Wer es beantragt

Der Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Bewilligt die Bundesagentur für Arbeit den Antrag, so zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Gehaltes und bis zu 100 Prozent der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Das Kurzarbeitergeld gibt es maximal zwölf Monate.

Kurzarbeitergeld: Fakten

Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Minijobber und Beschäftigte, die vor Beginn der Kurzarbeit Krankengeld erhalten oder im Urlaub sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze des Kurzarbeitergeldes beträgt im Jahr 2020 6.900 Euro in Westdeutschland und 6.450 Euro in Ostdeutschland..

Wenn das Kurzarbeitergeld nicht zum Leben reicht, so besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung.

Zuverdienste bei Kurzarbeit sind verlaubt. Diese Zuverdienste führen nicht dazu, dass das Kurzarbeitergeld gekürzt wird.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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