Artikel 155 der spanischen Verfassung – Inhalt, Bedeutung für Spanien und Katalonien


Artikel 155 der spanischen Verfassung besagt, dass die Regionalregierungen des Landes Spanien dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens – seine Einheit zu bewahren – einzuhalten.

Verletzt eine der 17 Regionalregierungen den Artikel 155 so ist es der Regierung in Madrid erlaubt, die Regionalregierung zu entmachten. Die Regierung kann dann „erforderliche Maßnahmen“ ergreifen, um „die autonome Gesellschaft zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflichtung und zum Schutz besagten Allgemeininteresses anzuhalten“.

Artikel 155 stützt sich auf Artikel 2 der spanischen Verfassung. Dieser besagt, dass die Verfassung sich „auf die unauflösbare Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier“ stützt.

Eine Unabhängigkeitserklärung Kataloniens würde somit Artikel 2 verletzten und die Anwendung von Artikel 155 erlauben. Eine Unabhängigkeitserklärung Katalonien würde somit die „unauflösbare Einheit der spanischen Nation“ verletzten.

Wie es zu dieser Situation kam, darüber berichteten wir hier.

Wie Artikel 155 durchgesetzt wird

Folgendes muss passieren, bis die Regionalregierung in Katalonien entmachtet werden kann:

  1. Die Zentralregierung in Madrid muss den Chef der Regionalregierung (in Katalonien) offiziell auffordern, die in der Verfassung verankerten Pflichten einzuhalten und ihnen nachzukommen.
  2. Sollte sich der Chef der Regionalregierung weigern, so wird im Senat über die Billigung der Anwendung des Artikels 155 abgestimmt.
  3. Erhält der Antrag zur Anwendung des Artikels 155 die absolute Mehrheit im spanischen Senat, so gilt er als angenommen und die spanische Regierung darf Maßnahmen einleiten.

Sollte der Artikel 155 billigt werden, so ist unklar, was als nächstes passiert. In der spanischen Verfassung ist nicht festgelegt, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden und welche Zeiträume vergehen dürfen.

Ein militärisches Eingreifen ist möglich. Auch Neuwahlen sind möglich.

Genauer Wortlaut Artikel 155

Dies ist der genaue Wortlaut des Artikels 155: (In eckligen Klammern unsere Kommentare)

Art. 155. (1) Wenn eine Autonome Gemeinschaft [in diesem Fall Katalonien] die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt [Artikel 2 – die Einheit Spaniens erhalten] oder so handelt, daß ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens [Artikel 2 – Einheit Spaniens erhalten] darstellt, so kann die Regierung nach vorheriger Aufforderung an den Präsidenten [Carles Puigdemont] der Autonomen Gemeinschaft und, im Falle von deren Nichtbefolgung, mit der Billigung der absoluten Mehrheit des Senats die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Gemeinschaft zur zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.

(2) Zur Durchführung der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann die Regierung allen Behörden der Autonomen Gemeinschaften Weisungen erteilen.

Geschichte

Artikel 155 steht seit Inkrafttreten der spanischen Verfassung im Jahr 1978 in der spanischen Verfassung.

Bisher ist er noch nie zur Anwendung gekommen.

Trivia

  1. Dem Chef der Regionalregierung in Katalonien Carles Puigdemont droht eine Anklage wegen Rebellion.
  2. Artikel 155 wird auch „Nukleare Option“ genannt, da er alle Unabhängigkeitsbestrebungen in kurzer Zeit zu Nichte machen kann.
  3. Der Artikel 155 der spanischen Verfassung ist fast wortgleich mit dem Artikel 37 des deutschen Grundgesetzes. Dort steht:

Wenn ein [Bundes]Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.“

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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